Meine Schulmappe Icon Meine Schulmappe
← Zurück zur Startseite

Auftragsverarbeitung (AVV)

Stand: 20. Juli 2026

Schulen und Lehrkräfte fragen uns manchmal, ob es für den Einsatz von Meine Schulmappe im Unterricht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO gibt. Die kurze Antwort: Nein – und nach unserer Einschätzung ist auch keiner nötig, weil wir als Anbieter zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Inhalte eurer Schüler:innen haben. Diese Seite erklärt, warum, und stellt eine formale Bestätigung zum Download bzw. Ausdrucken bereit, die ihr für eure eigenen Unterlagen verwenden könnt.

1. Warum ein klassischer AVV hier nicht passt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO dann erforderlich, wenn ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag einer verantwortlichen Stelle verarbeitet – also tatsächlich technischen Zugriff auf die Daten hat und sie nach Weisung verarbeitet, speichert oder überträgt. Genau das ist bei beiden Apps architektonisch ausgeschlossen:

Da wir die Daten technisch weder einsehen noch verarbeiten können, findet keine „Verarbeitung im Auftrag" im Sinne von Art. 28 DSGVO statt. Verantwortlich für die Verarbeitung innerhalb der Lehrer-App ist stattdessen die jeweilige Lehrkraft bzw. Schule selbst (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) – das ist bereits so in der Datenschutzerklärung der Lehrer-App, Abschnitt 4.2, festgehalten.

2. Formale Bestätigung für eure Unterlagen

Viele Datenschutzbeauftragte an Schulen möchten trotzdem ein schriftliches Dokument für ihre Akten. Dafür stellen wir die folgende Bestätigung bereit – kopierbar, druckbar, mit unseren vollständigen Kontaktdaten:

Bestätigung zur Datenverarbeitung – Meine Schulmappe / Meine Schulmappe Lehrer

Nils Wagenaar, Schwalbenstr. 3, 49828 Neuenhaus, Deutschland (info@meineschulmappe.de) bestätigt hiermit für die Apps „Meine Schulmappe" und „Meine Schulmappe Lehrer":

  1. Der Anbieter betreibt für beide Apps keine eigene Serverinfrastruktur, auf der Nutzer- oder Schülerdaten gespeichert oder verarbeitet werden.
  2. Inhalte der Schüler-App werden ausschließlich auf dem Endgerät sowie in der privaten iCloud-Datenbank (Apple CloudKit) des jeweiligen Apple-Accounts der Nutzer:in gespeichert. Der Anbieter hat hierauf keinen technischen Zugriff.
  3. Inhalte der Lehrer-App werden ausschließlich lokal auf dem Endgerät der Lehrkraft gespeichert. Es findet keine Cloud-Synchronisation durch den Anbieter statt.
  4. Die Übertragung von Einreichungen und Korrekturen zwischen Schüler- und Lehrer-Gerät erfolgt ausschließlich über eine von den Nutzer:innen selbst gewählte, systemeigene iOS-Funktion (z. B. AirDrop, Mail). Der Anbieter ist an dieser Übertragung nicht beteiligt.
  5. Da der Anbieter zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Daten von Schüler:innen erhält, findet keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO durch den Anbieter statt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist auf dieser Grundlage nicht erforderlich.

Ort, Datum: ___________________     Unterschrift: ___________________

Diese Seite stellt eine allgemeine, gutgläubige Einschätzung der tatsächlichen technischen Architektur dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollte eure Schule aus eigenen, formalen Gründen dennoch ein individuell unterzeichnetes Dokument oder eine abweichende Formulierung benötigen, meldet euch gerne unter info@meineschulmappe.de – wir klären das direkt mit euch.